BFR Stellungnahme Nr. 043/2021

Das BfR hat am 28.12.21 eine neue Veröffentlichung zum Thema E-Zigaretten und Aromen veröffentlicht.

https://www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche-risiken-durch-aromen-in-e-zigaretten-es-besteht-forschungsbedarf.pdf

Hier gibt es 2 Beiträge darüber.

https://dampfdruck-presse.hu/2021/12/30/mit-der-aussaat-fertig/

https://www.egarage.de/bfr-schlaegt-verbot-von-menthol-und-sucralose-vor/

Der aktuelle wichtigste Punkt daraus dürfte sein:

...Dennoch sieht das BfR bezüglich der Identifizierung aktueller Kandidaten für die Aufnahme in Anlage 2 der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) Handlungsbedarf und schlägt folgende Substanzen vor:
1) Safrol
Der Vorschlag erfolgt in Ergänzung zu den bereits gelisteten Naturprodukten, in denen der Stoff vorkommen kann. Die Aufnahme in Anlage 2 ist erforderlich, da der Zusatz von Safrol auch aus anderen als den gelisteten Quellen möglich ist.
2) Sucralose
Bei Erhitzung von Sucralose auf Temperaturen von über 120 °C bilden sich gesundheitsschädliche chlorierte Verbindungen.
3) Menthol
Menthol besitzt eine lokale narkotische Wirkung. Die Substanz erleichtert die Inhalation von Aerosolen und die Aufnahme von Nikotin. Es liegen Studienergebnisse vor, die darauf hindeuten, dass die Substanz bei der Entstehung von Atemwegserkrankungen eine Rolle spielt….

Das Mentholverbot

Schon mit der TPD2 war das mal angedacht, aber ist dann noch mal abgewendet worden. Es muss sich jeder Dampfer klar sein, das Menthol, wenn auch in geringen Dosierungen, sehr häufig zum „abrunden“ von Aromenkompositionen verwendet wird. Daher betrifft das weit mehr Produkte, wie man allgemein glaubt.

Sucraloseproblematik

Dazu wurde seit der BfR-Stellungnahme 2019 viel bereits gesagt. Der Meinung der Egarage, das es nur wenig eingesetzt würde bei deutschen Produkten, kann ich mich leider nicht anschließen. Es wird aber nur selten sauber deklariert. Grade im Dampfaromen und Long- und Shortfillbereich finden wir das nach wie vor häufig. Ich würde sogar dazu tendieren, das es wohl immer noch in einer knappen Mehrzahl der Produkte anzutreffen sein dürfte.

Übergangsfristen?

Eine Aufnahme in diese Liste hat keine Übergangszeit für den Handel als Folge!

In § 28 TabakerzV ist geregelt:

„Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie einen der in Anlage 2 aufgeführten Inhaltsstoffe enthalten.“

Jetzt kann man natürlich darüber philosophieren, was genau „in Verkehr bringen“ genau bedeutet, da es weder im TabakerzG noch in der TabakerzV definiert ist. Da das TabakerzG aber auf die TPD2 (Richtlinie 2014/40/EU) verweist, muss man dort schauen und findet eine Definition in Art 2 Begriffsbestimmungen:

“ 40. „in Verkehr bringen“ die entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung von Produkten — unabhängig vom Ort ihrer Herstellung – für Verbraucher, die sich in der Union befinden, auch mittels Fernabsatz; im Fall von grenzüberschreitendem Fernabsatz gilt das Produkt als in dem Mitgliedstaat in Verkehr gebracht, in dem sich der Verbraucher befindet;“

Sollte da jetzt zeitnah eine Aufnahme der 3 Stoffe in die Verbotsliste stattfinden, hätten wir ein Problem. Ganz viele Produkte müssten sofort aus den Regalen entfernt werden. Nachfolgeprodukte müssten entwickelt und angemeldet werden und wären erst in 6 Monaten auf den Markt. Und dann sind wir nach dem 1.7.22 und ab da gilt die Steuer.

Die Richtung

An dieser Stellungnahme kann man recht klar sehen, was nach der Nullerregulierung und der Steuer der nächste Kampfplatz wird:

Die Aromen

Wir wussten es alle. Diverse Beispiele aus dem Rest der Welt zeigten klar wohin der Weg geht.

Der Jugendschutz

Man verbindet mal wieder Aromen mit jugendlichen Nutzern und suggeriert das fruchtige und süße Geschmacksrichtungen primär bei den jüngeren Nutzern anzutreffen seien.

„Elektronische Zigaretten mit Tabakgeschmack sind bei den über 55-Jährigen wesentlich beliebter als bei den 15- bis 24-Jährigen, während die jüngeren Befragten viel eher elektronische Zigaretten mit Fruchtgeschmack und etwas häufiger elektronische Zigaretten mit Süßigkeitengeschmack bevorzugen.“

Ich vermute, das man dabei einen relevanten Punkt (absichtlich?) übersieht:

Die meisten 55+ jährigen Dampfer haben 35+ Jahre geraucht. Man hat sich an den Tabakgeschmack einfach jahrzehntelang gewöhnt.

Ich höre ebenfalls oft das Dampfer einfach etwas suchen, was eben nicht „zu süß“ ist und nach irgendwas „herbem“ schmeckt und dann in der heutigen Marktlage bei Tabak und vor allem Tabakmischungen landen.

Das ist ganz oft kein reiner Tabakgeschmack, sondern eine Mischung, die auch Tabak enthält!

Oft mit Vanille, Früchten oder Menthol/Minze als eigentliches Hauptaroma.

Eigentlich hat man das kommen sehen können

Seit 2019 war zumindest für Sucralose ein Ende absehbar. Da hätten die Hersteller seitdem reagieren müssen. Das haben viele auch getan, aber bei Weitem nicht alle. Leidtragende sind am Ende vermutlich wieder die Offliner, die selber oft gar nicht wissen, was in den Liquids genau drin ist, aber ihren Kopf hinhalten müssen.

Der Wunsch Menthol jetzt doch zu verbieten, obwohl man selber zugibt das Menthol wohl dabei hilft die Nikotindosis zu reduzieren, zeigt aber ein Umdenken von „Nikotin als Feindbild“ zu „Aromen“.

Fazit:

Es geht Richtung „Endkampf“ für die Branche.

Netter kann und will ich das aktuell nicht ausdrücken. Sollte der BfR-Empfehlung zeitnah entsprochen werden dann wäre das ein heftiger Schlag für die Branche und würde die aktuellen Zeitpläne für die Phase des Abverkaufs in Bezug auf die Steuer komplett verändern.

Warten wir mal ab, ob die Politik trotz (oder wegen?) der aktuellen Ablenkung durch andere Themen da aufspringen wird. Oder ob man es bis zum Inkrafttreten der Steuer „aussitzt“ und das erst ab dann einfliessen lässt.

Euch allen einen Guten Rutsch ins neue Jahr