Die lieben Inhaltsstoffe

Vorwort

Am 2.7.2020 wurden mit dem 2. Änderungsgesetz zum TabakerzG auch Aromen, Long- und Shortfills den Regeln für Werbung und Inhaltsstoffe unterworfen, die bisher schon für nikotinhaltige Liquids galten. Zusätzlich kocht mal wieder das Thema Sucralose hoch. Das meiste davon wurde in der Blase schon fleißig diskutiert. Und es wird teils komplett unterschiedlich gesehen.

Beide Seiten stehen sich relativ unversöhnlich gegenüber und sind auch nicht mehr in Hersteller und Kunden geteilt wie das vor einiger Zeit noch war.

Auch aus der Branche selbst kommen mittlerweile Stimmen von großen Anbietern, die eine sehr konsumentenfreundliche Position beziehen. Aber nach wie vor auch welche, die jede Offenheit und Deklarierung über das einwandfrei klar definierte gesetzliche Mindestmaß hinaus, strikt ablehnen.

Von daher lassen wir die formalen Einzelheiten großteilig außen vor und sagen was eher Allgemeines dazu, denn die abschließende Klärung der Details wird hier leider die Justiz am Ende treffen müssen.

Anmerkung:

Von dem „.. genmanipulation durch Liquid???“ Video distanzieren wir uns hier klar.

Von der Deklarationsproblematik aber eindeutig nicht!

Unter dem Video sieht man in vielen Kommentaren aber schön, wie erfolgreich das Marketing die Kunden belogen hat. Nein es werden nicht verpflichtend alle Aromen, Long- und Shortfills von Laboren untersucht vor Release. Und schon gar nicht wird vom Staat verpflichtend geprüft was wirklich drin ist. Es wird zu dem Thema sehr gerne vom Handel von Liquids gesprochen (das sind NUR die 10ml mit Nikotin. Und NICHT Long- und Shortfills!), denn diese sind gesetzlich merklich strenger reguliert, um diese Eindruck zu erwecken. Das sind aber (noch) 2 komplett getrennte Themenbereiche.

Die liebe Sucralose

Es sind jetzt erste Laborwerte aus der EU (aus den USA gab es da schon länger was) bekannt geworden. Sowohl BftG als auch VdEH haben ihre Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse (semi)veröffentlicht. Die Einschätzungen von Fachleuten dazu waren vorhersehbar: Es mag in gewissen Dosierungen und Einsatzszenarien „vertretbar“ sein, aber generell besteht eine noch nicht genau definierte Gefahr für die Gesundheit. Von daher raten die Fachleute vom Einsatz ab. Niemand konnte etwas anderes erwarten bei der Problemstellung.

Seit Beginn des Themas in der Blase Mitte 2019 unsere Meinung dazu recht klar:

Wir wollen wissen ob es drin ist!

Dann kann man als erwachsender Kunde selbst entscheiden. Wie bei Kippen, Alkohol und all den anderen Genussmitteln sowie den Zusatzstoffen im Lebensmittelbereich.

Wieso man sich für diesen Standpunkt beschimpfen lassen muss von Leuten, die ihr Geld damit verdienen, ist der eigentliche Skandal.

Dabei kommen bei den Aussagen von manchen „Marktteilnehmern“ Erinnerung an die Tabakbranche hoch. Wohlgemerkt nicht bei allen! Es ist eine laute Minderheit, die teils sogar die gleichen Argumente verwendet, die wir bis in die 90ern von den Kippenverkäufern gehört haben. Da schauen sich viele ab, wie man sowas macht.

Hätte sich die Branche auf eine umfassende Deklarierung (nicht Verbot!) geeinigt und das einfach durchgezogen, dann hätte sie sich, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, diesen GAU ersparen gekonnt. Vermutlich hätte es in der Praxis gereicht, wenn es die Großhändler von den Herstellern gefordert hätten, um sie weiter zu vertreiben. Die paar Flaschen aus dem reinen Direktvertrieb spielen eine eher untergeordnete Rolle.

Unsere Kritik an dem Thema war damals, und ist bis heute, primär wie die Branche damit umgeht. Und das ist nicht besser geworden.

Ganz klare Anmerkung:

Niemand kann aktuell sagen, wie schädlich es langfristig sein wird. Und nein, es wird mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit nicht an die Schädlichkeit von Kippen ran reichen! Aber es weis halt keiner Genaues. Und da meist nichts deklariert ist, hat der Kunde wenig Wahl.

Auch die 2 Studien dazu sind da nur bedingt eine Hilfe, da beide vom Setup her nicht wirklich die reale Praxis abbilden. Da hatten wir praxisnähere Setups von den Verbänden erwartet.

– 60Watt mit 300Grad TC im Crown 4 mit 84ml Zugvolumen (das ist eher M2L) (Wer das entschieden hat dampft kein TC. Das Setup entspricht einfach 60Watt VW da die 300Grad nicht erreicht werden im Crown 4 bei 60W Maximalleistung und nur 3 Sekunden Zugdauer)

– 60Watt rein als VW mit 500ml Zugvolumen

Das sind grundlegend Angaben, mit denen man arbeiten kann. Genau wie mit den Konzentrationen aber wieso man 7,5% Sucralose getestet hat? Selbst 1% ist schon eher praxisfremd. Aber zu viel ist hier kein Problem, das ist einfach ein extra Wert.

Aber besser wie nichts sind die Studien auf jeden Fall.

Wir würden uns eher folgendes Setup wünschen:

– 0%, 0,05%, 0,1%, 0,25% und 0,5% Sucralose (von uns aus auch gerne noch 1% dabei aber kein muss)

– 20 Watt VW im Nautilus 2S mit 0,7Ohm Meshcoils bei Airflow auf kleinstem Loch, 100ml Zugvolumen und 5 Sekunden Zugdauer

– 240 Grad TC im Crown 4 (ohne Leistungslimit), 0,4Ohm SS 904 Coil, Airflow offen, 1000ml Zugvolumen und 4 Sekunden Zugdauer

– 150Watt VW im TFV12 mit V12-T8 Coil, Airflow offen, 1000ml Zugvolumen und 2.5 Sekunden Zugdauer

– Das ganze jeweils mit frischer Coil, nach 10 Tanks sowie 25 Tanks.

Damit würde man die Praxis recht gut abdecken. Und mit 3 Setups je 5 (Sucralose Dosierung)*3 (Alter der Coil) Messungen zu tätigen ist keine Aufgabe, die ein Labor überfordert. Das Messen an sich ist sowieso nicht die Hauptarbeit bei so etwas. Es ist die Auswertung und die Einschätzung der „Risiken“ danach. Uns ist bewusst das ein solches Setup „teurer“ ist, als einfach ein Kit zu testen. Aber es ist nicht SO kostenintensiv wie viele denken.

Und wenn man das einmal ordentlich macht, dann ist auf Dauer Ruhe!

Allein die Messwerte würden da viel klären. Fällt im praxisnahen Test nichts (über der Nachweisgrenze) an spart man sich die „teure“ Auswertung am Ende sowieso.

Auch würde es der „Branche“ gut stehen, wenn man ein paar Studien z. B. zu Ablagerungen auf Coils, den Auswirkungen von länger benutzter Watte und so in Auftrag geben würde. Uns ist klar das man das Geld lieber anders ausgeben mag aber es würde Sinn machen. Und es wird auch sonst keiner tun, der das „ordentlich“ macht. Man kann natürlich auch Abwarten bis es mal wieder aufgrund von Messungen oder Vermutungen Dritter einen Shitstorm gibt und dann langsam und zu spät reagieren.

Agieren ist aber besser als reagieren!

Es wäre bei den „typischen“ Negativstudien sehr einfach, diese mit echten Messwerten zu kontern, wenn man sie denn hätte. Das kennen wir aus dem Pharmabereich von so manchem Praxisbeispiel, wie eine gute Messwert- und Studienlage den Herstellern teils merkliche Vorteile verschafft hat.

Es ist uns aber auch klar, dass man keine Studien machen will, die eventuell gegen die Branche benutzt werden können.

Zu den Nullern

Die Deklarierung der Inhaltsstoffe sollte niemandem ernsthaft Arbeit machen. Vor allem da ab 1.1.2021 für die meisten neuen (aber nicht alle) Flüssigkeiten sowieso die UFI Pflicht kommt. Und die meisten „alten“ sind dann in der Übergangsfrist. Es muss also sowieso gemacht werden, außer man hat vor das alte Produkt in naher Zukunft auslaufen zu lassen. Das es daher quasi eine Doppelmeldung ist und nicht mehr, das erzählt einem aber aktuell eher keiner 😉 . Und das Thema gilt EU weit und erleichtert es den dortigen Anbietern das mit anzupassen. Von genug Anbietern aus dem EU Ausland hört man bereits, das schon jetzt nichts mehr produziert wird, das den neuen Regeln hier entgegensteht. Gleichzeitig gibt es hier Anbieter, die von dieser Neuregulierung offenbar nach Verabschiedung aus der Dampferpresse das erste Mal gehört haben.

Für die UFI muss sogar das komplette Rezept gemeldet werden!

Also genau das, was den „Sucralose Kritikern“ 2019 als angebliche Forderung unterstellt wurde. Wobei wir uns bis heute fragen, wieso die Forderung nach einer Deklarierung eines eigentlich deklarierungspflichtigen Inhaltstoffes (ja wir wissen das ist strittig aber bei weitem nicht so strittig, wie es gerne dargestellt wird), derartige Unterstellungen nach sich ziehen konnte.

Man mag verschiedene Meinungen haben bezüglich „Dampfaromen“. Für uns ist dieses Kunstwort, das nur kreiert wurde, um nicht unter die Regeln des Aromenrechts zu fallen, ein Zeichen der Probleme der Branche. Und jetzt findet man sich, nach den 3-4 Jahren, in denen die Hersteller sich dadurch quasi jeder Regulierung entzogen hat, in der Situation wieder das man nun in einem Rechtsbereich geregelt wird, der keine Grenzwerte und Grauzonen kennt, sondern nur „erlaubt“ und „verboten“.

„Die Geister, die man rief“ fällt uns als Sprichwort dazu ein.

Das man in den letzten 15 Monaten (seit der BfR Meldung) bei vielen Anbietern nicht reagiert hat und das Problem durch Einsatz von PR und Marketing versucht hat kleinzureden, war traurig und hat viel Kundenvertrauen gekostet. Und das wird nicht so einfach wiederkommen.

Was wir mit Entsetzen aktuell aber sehen, sind Versuche, sich um die Deklarierung auch in Zukunft „mal wieder“ zu drücken. Wie man auf die Idee kommen kann (bei Dampfaromen und Longfills) einfach weiter „PG“, „VG“ und „Aroma“ deklarieren zu können, was man in der Vergangenheit ja teilweise auch getan hat, selbst wenn das „Aroma“ nicht den Regeln entspricht die für „Aromen“ von der EU und dem Gesetzgeber in D festgelegt wurden, ist uns unklar. Es ist uns natürlich bewusst, das es durchaus Entscheidungen gab, die bestätigt haben, dass nikotinhaltige Liquids keine Lebensmittel sind. Wir glauben aber, dass dies bei einem „Dampfaroma“ das teilweise sogar als „Dual Use“ Artikel beworben wird (z. B. für Getränke, Joghurt und Diätspeisen) anders zu sehen ist und die Gerichte das auch anders sehen werden. Beim MHD folgt man ja auch dem Lebensmittelrecht. Da wird die Zukunft zeigen, wie das endet, aber Vertrauen schafft man so nicht. Und nur als Hinweis: Es ist keine gute Idee das Wort „Aroma“ durch „Aromastoffe“ zu tauschen was aktuell schon einige tun.

Einwurf

Bei Shortfills wird man aber mit der Ansicht, das sie keine „Aromen“ sind, durchkommen. Würde die Branche da zusammenhalten, wäre es also kein Problem gewesen, die Sucralose einfach aus den „Aromen“ (Dampfaromen und Longfills) rauszunehmen und Shortfillexclusiv zu machen. Da ist sie (so deklariert) eindeutig erlaubt. Und man hätte mit dem Schritt eine langfristige Win-Win Situation geschaffen.

Die Anbieter, deren Aromen den Regeln für Lebensmittelaromen entsprechen, sind hier ausdrücklich NICHT gemeint!

Bei denen reicht es meist, wenn PG, VG und Aroma drauf steht.

Und da liegt das Problem: Der Kunde weis nicht wirklich was drin ist und das Vertrauen in die Deklarierung vieler Anbieter ist nicht vorhanden. Darunter leiden gerade die Seriösen.

Beipackzettel, Anmeldung und Co

Wir nehmen es etwas belustigt zur Kenntnis, dass man uns Kunden jetzt erzählen will, wie „aufwendig“ und „teuer“ das wird. Es wird teurer! Unbestritten. Aber die Anmeldung, Emissionstest, Design neuer Labels, Design Beipackzettel, etc. ist ein einmaliger Kostenpunkt von „ein paar Hundert Euro“ und spielt pro Flasche in der Massenproduktion eigentlich keine relevante Rolle. Nur die Beipackzettel/Labels/Umverpackung, die man für jede Flasche in Zukunft braucht, spielen da relevant bei den Mengen rein.

Man sollte dabei aber bedenken: Der Nikotinshot kostet Online teils 30-50 Cent für den Endkunden und erfüllt die gleichen Anforderungen, was Deklarierung und Labeling angeht. Wenn man will, kann man so was schon preiswert gestalten. Natürlich ist uns klar, das dort viel größere Stückzahlen produziert werden und die Kosten in kleinen Chargen merklich höher sind. Aber man muss realistisch bleiben. Aber wenn wir jetzt von einigen hören das man den Preis für seine 60ml Longfills von 10 auf 14 Euro deswegen anheben müsste, dann fragen wir uns einfach mal wie groß die Mengen sind, die da abgesetzt werden. 250 Flaschen im Jahr? Mehr können das offenbar kaum sein…. außer man versucht, bei der Gelegenheit eine saftige Preiserhöhung durchzudrücken.

Wer jetzt denkt, er kann abkassieren, sollte sich mal die Marktentwicklung 2017-2019 anschauen. Einige Marken die 2017 „führend“ waren, sind dadurch, dass sie einfach den „Sweetspot“ zu dem der Kunde das Produkt noch kauft verpasst haben, heute quasi nicht mehr relevant. Obwohl sie nach wie vor großartige Liquids machen!

Wenn grade die kleinen Anbieter ihre UVP 1 Euro anheben, ist das schon nachvollziehbar!

Bei den grossen geht das aber einfach unter. Dazu kommt das eine Umverpackung (mit Beipackzettel innen) sich im Regal sicher besser macht als eine Flasche mit Abziehlabel und deshalb werden wir das vermehrt sehen. Nur das bekommen manche jetzt schon für 8 Euro zu 120ml Endergebnis hin.

Die Inhaltsstoffe

Die Inhaltsstoffregulierung wie bei „nikotinhaltigen Liquids“ sollte eigentlich seit langem eine Selbstverständlichkeit sein. Offenbar ist das aber nicht der Fall. Wieso eigentlich? Vermutlich weil es einfacher war, das zu ignorieren. Da so einiges davon nach CLP zu deklarieren ist, sehen wir das aktuell auf so mancher Flasche. Aber es darf bezweifelt werden das sich aktuell schon alle da ehrlich verhalten. Aber wir sehen nach wie vor auch totale Bullshit Deklarierungen die Kilometer von der Realität weg sind. Juckt aktuell ja kaum einen. Das wir eine dampfende Exkollegin haben, die im Pharmabereich geblieben ist mit Zugriff auf einen GC, beruhigt uns da leider nicht. Aber bei aller Kritik daran: Rauchen war um Welten schlimmer! Nur reicht uns das nicht als Begründung wieso hier „Geschlampe“ ok sein sollte.

Eher Sorge bereitet uns das man wohl noch dieses Jahr weitere Stoffe in die Anlage 2 der TabakerzV aufnehmen will. Und das bei so was gerne wenig wissenschaftlich, sondern eher politisch vorgegangen wird, sollte jedem klar sein. Mal abwarten was am Ende neu auf der Liste landet, was eigentlich nichts da zu suchen hat.

Nachdem wir uns jetzt zu unserem Standpunkt dazu ausgelassen haben, wünschen wir allen einen schönen Tag und freuen uns über Feedback.