Vorwort Am 2.7.2020 wurden mit dem 2. Änderungsgesetz zum TabakerzG auch Aromen, Long- und Shortfills den Regeln für Werbung und Inhaltsstoffe unterworfen, die bisher schon für nikotinhaltige Liquids galten. Zusätzlich kocht mal wieder das Thema Sucralose hoch. Das meiste davon wurde in der Blase schon fleißig diskutiert. Und es wird teils komplett unterschiedlich gesehen. Beide …