Es ist Sommer 2020

Es ist Sommer und wir haben (fast) alle Besseres zu tun als am PC zu sitzen. Trotz Corona 😉 . Und trotzdem gibt es Themen, die nach einer Anmerkung schreien 😉 . Die Branche steht ja nicht still.

Vorab

Schon im Mai 2020 hatten wir uns etwas zur Situation mit Kritik in der Branche und Blase ausgelassen. Es wurde seitdem nicht wirklich besser. Liebe Blase … könnt ihr das nicht besser oder wollt ihr nicht? Müssen fachlich abweichende Meinungen zu Themen mit persönlichen Angriffen beantwortet werden? Wir wissen, manchen steht das Wasser bis zum Hals, aber mit so etwas wird das auf lange Sicht nicht besser, auch wenn man sich kurzfristig gut fühlt.

Wir werden uns hier nicht in persönlichen Angriffen abreagieren, wie andere das gerne tun, wenn sie nicht hören wollen, was gesagt wird 😉

Der 2. Juli 2020

Am 2. Juli 2020 wurden die bereits vorab angesprochenen Änderungen am Telemediengesetz wie auch am TabakerzG verabschiedet. So mancher in der Branche hat zumindest letzteres quasi als den Untergang des Abendlandes dargestellt. Dabei war es schon lange absehbar.

Im Telemedienbereich ist gekommen, was erwartet wurde.

Es musste ja davor der EU vorgelegt und von dieser abgenickt werden. Auch wenn das noch nicht wirklich allen in der Blase bewusst ist, so sagen wir, das wird die Szene mehr bewegen als die Inhaltsstoffregulierungen oder Anmeldefristen. Zumindest auf Dauer.

Bei der TabakerzG-Änderung kam mit der Einbeziehung von allen Flüssigkeiten incl. Aromen und Base die „schlimmste mögliche“ Version.

Zumindest aus der Sicht des Handels. Wir können aber Ende Juli darauf hinweisen, dass mittlerweile auch in der Blase angekommen ist, dass unsere Sichtweise zum Thema „Werbung“ und was das ist, wohl doch nicht so falsch war 🙂 . Und wir weisen noch mal darauf hin, dass wir uns da primär zum Bereich AVMD geäußert haben. Man mag sicher über Details streiten können, aber es bleiben Details.

Als Erinnerung:

Auch wenn die nikotinfreien Produkte erst zum 1.1.2021 betroffen sind, gilt bereits ab September 2020 die Umsetzung AVMD Richtlinie durch das neue TelemedienGesetz, den Medienstaatsvertrag und die ganzen anderen Änderungen wie dem neuen §20 TabakerzG. Für die bereits jetzt nach TabakerzG geregelten Produkte. Und das rückwirkend für alten Content, der noch online ist!

Anmerkung:

Und nur, dass es gesagt ist, weil es gerne als „Totschlagargument“ missbraucht wird: Die klassischen Medien haben (zumindest formal 😉 ) eine Trennung zwischen der Redaktion und der Anzeigenabteilung. Natürlich wissen wir alle, dass ein Titelbeitrag für ein neues Produkt (oft) nicht nur deshalb erscheint, weil das Produkt ganz toll ist, sondern auch, weil mehrere Seiten/Clips Werbung dazu geschaltet wurden, aber formal hat das eine nichts mit dem anderen zu tun. Das „Review“ selber wird auch nicht vergütet und formal nimmt die Anzeigenabteilung (natürlich 😉 ) keinen Einfluss auf die Redaktion. Und das gestellte Produkt bleibt auch nicht zur Privatnutzung (oder sogar zum Verkauf. Das kommt in der Praxis in „unserer“ Branche nicht selten vor) beim Tester, sondern bei der Redaktion bzw. dem Verlag.

Es ist bei einem 1 Personen Unternehmen nicht einfach, da eine Trennung zu sehen. Und die meisten Reviewer, Blogger und Co. sind halt 1 Personen Unternehmen.

Auch würde ausserhab der „Dampferblase“ kaum jemand bezahlte Beiträge ernsthaft als „keine Werbung“ einstufen. Jeder Guide zu dem Thema sagt das auch seit Jahren. Aber so mancher will das leider offenbar nicht erkennen und beruft sich lieber auf Urteile, die teils Jahrzehnte alt sind und auf einer ganz anderen Medienrechtslage beruhen. So wie 4 Wochen vor Ende der Übergangsfrist der TPD2 noch manche sagten, dass sie natürlich weiter Base mit Nikotin in großen Flaschen verkaufen werden. Wir wissen wie das endete 😉 . Wir sehen das mittlerweile einfach: Die Zukunft wird zeigen wer Recht hatte.

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