Kindersicher – Es kommt wie befürchtet.

Viele Leser haben sicher mitbekommen, dass es den einen oder anderen Rechtsstreit darüber gibt, ob Disposables überhaupt legal am Markt sein dürfen. Der Hauptaktive gegen den „Einwegmüll“ ist dabei eine Firma, die in der Vergangenheit selbst die eine oder andere negative Schlagzeile produziert hatte. Es geht um Nikoliquids.

Das Urteil habe ich am 27.2.2023 von der Pressestelle des LG Hamburg bekommen. Ich wusste schon länger, dass bereits im Dezember 2022 hier das ganze mündlich verkündet wurde, aber die schriftliche Ausfertigung lies leider auf sich warten.

Ich gehe davon aus, dass hier Rechtsmittel eingelegt werden und das Ganze eine Instanz höher weitergeht.

Auch geht es rein um das Urteil und nicht darum,wie die eine oder andere Seite es verstanden haben möchte 🙂

Mein Standpunkt zum Einwegmüll ist klar. Ich finde ihn fatal und wäre ihn lieber heute als morgen los. Und viele meiner Befürchtungen von 2021 haben sich leider mittlerweile bestätigt. Dadurch wurden bereits einige Verbotsdebatten angestoßen, die sich weit über Einweg auswirken. UK spricht offen über eine Steuer, um Jugendliche abzuhalten und Frankreich plant ein Aromenverbot. Wer sich die Studie, die als Basis dient, durchliest, merkt schnell, dass es da weniger um „richtige“ E-Zigaretten geht und viel mehr um Pods und Einweg. Auch bei uns werden Stimmen wieder sehr laut, die mittels Gleichstellung mit der Zigarette das Thema „Jugend“ lösen wollen. Gleichstellung = Aromenverbot!

Wieso man in vielen Ländern durch die sehr offene und aggressive Vermarktung von Einwegmodellen die Zukunft des ganzen Marktes riskiert, hatte ich schon hier mal kurz aufgeschlüsselt:

Man verdient sich dumm und dämlich!

Genau so kurz und einfach kann man das umschreiben. Auch wenn das viele nicht hören wollen.

Zurück zum Thema:

Vorab als Info: Das Verfahren geht nur um 3 Produkte ( „ELFBAR COLA 20 mg/ml“, „ELFBAR WATERMELON 20 mg/ml“ und „ELFBAR BLUE RAZZ LEMONADE 20 mg/ml“ ) und daher wird immer von den 3 gesprochen. Das könnte man natürlich in anderen Verfahren so auch für anderen Sorten und Marken sehen, aber um die geht es hier nicht 🙂 .

Die ganze Entscheidung gibt es hier. Das formaljuristische Hickhack liest sich übrigens sehr schön für Fans von so was. Da ist auch viel Wunschdenken dabei und teils muss man einen sehr bösen schwarzen Humor haben, um das Ganze nicht als reine Realsatire aufzufassen.

Es wurde mehrere Punkte am Produkt in der Abmahnung als nicht konform kritisiert, und davon sind am Ende vor Gericht 2 Punkte anerkannt worden:

Landgericht Hamburg
Az.: 327 O 231/22

Mit dem Punkt kann ich gut leben. Ich bin ein großer Fan von offenen und vollständigen Deklarierungen.

Landgericht Hamburg
Az.: 327 O 231/22

Und hier bekomme ich Bauchschmerzen. Und zwar ganz schlimme.

Einwurf:

Es geht hier erst mal nur um Einwegs ohne jede Sicherung mit 20mg/ml Nikotin drin. Auch wenn der eine oder andere da nicht ganz zu Unrecht einen Bogen Richtung „nachfüllbare Podsysteme“ ziehen wird, sind diese erst mal eine andere Produktklasse.

Was ist eigentlich kindersicher?

Fakt ist, dass „kindersicher“ von Gesetzgeber gefordert wird. Das ist auch eine Frage, die nicht das erste Mal aufkommt. Schon 2017 war dies ein Thema. Im Jahr 2018 hatte Simon da auch ein erklärendes Video online gestellt. Nur was genau ist jetzt „kindersicher“?

So ganz genau ist das bis heute nicht reguliert.

https://www.ivm-childsafe.de/ wäre eine Firma, die so was prüft und auch zertifiziert.

Hier im konkreten Fall können wir aber ein feststellen:

Es gibt hier gar keine Kindersicherung!

Weder in Form einer passenden Verpackung noch mittels der Möglichkeit, das Ganze ein- und auszuschalten. Es ist keine da, ergo ist eine genaue Definition eigentlich nicht von Nöten.

Ich fand aber die „Verteidigung“ hier recht witzig:

Landgericht Hamburg
Az.: 327 O 231/22

Die Entscheidung des Richters dazu liest sich zum Glück recht besonnen.

Landgericht Hamburg
Az.: 327 O 231/22

Und bei dem Thema habe ich Angst, dass am Ende eine „Definition“ von kindersicher steht, die uns allen auf die Füße fallen wird. Ich hoffe, dass man den Punkt nicht ins Detail gerichtlich klären wird!

Die zumindest bei Elfbar bereits erfolgte Reaktion dazu:

Bildquelle: Zazo.de Onlineshop
Bildquelle: Zazo.de Onlineshop

Nur als Anmerkung hier: Der Abverkauf der nicht konformen Ware geht jetzt anderswo weiter. Nicht direkt beklagte Shops und viele Kioske, Tanken und Co verkaufen fleißig weiter Elfbar 600 ohne jede Kindersicherung.

Beiwerk

Landgericht Hamburg
Az.: 327 O 231/22

Ein Aufbrauchfrist wurde verwehrt.

Landgericht Hamburg
Az.: 327 O 231/22

Aber eine Sicherheitsleistung wurde verlangt, da man hier klar erkannt hat, dass es eine Rechtsfrage ist, die bisher nicht obergerichtlich geklärt ist.

Was noch so gefordert war, aber abgelehnt wurde.

Landgericht Hamburg
Az.: 327 O 231/22

+-20% beim Nikotingehalt ist eine imho recht große Spanne, aber damit kann man leben. Da es dazu eine DIN gibt, die allerdings erst 10/2022 erschienen ist, ist das für die Zukunft wohl geklärt.

Landgericht Hamburg
Az.: 327 O 231/22

Das ist die logische Folge aus dem Punkt davor.

Landgericht Hamburg
Az.: 327 O 231/22

Ich habe keine Ahnung, wie man zu der Auffassung kommen konnte. Es geht hier um den „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht“ Warnhinweis, der 30% der Fläche einnehmen muss. Das könnt ihr hier nachlesen. Wieso das auf das Gerät selbst soll? Fordern ist jetzt erst mal erlaubt, aber hat da wirklich jemand rechtlich eine Chance gesehen?

Verschlafene Möglichkeiten:

Man hatte hier 5 Punkte angegriffen und viele andere ausgelassen, die meiner Meinung nach einfacher durchzubringen gewesen wären.

  • Die Puffangaben. Das ist meiner Meinung nach grobe Verbrauchertäuschung.
  • Überschreiten der 2ml Grenze durch einige Produkte.
  • Unterschreiten der versprochenen Füllmenge.
  • Nichtdeklarierung von Allergenen
  • Grobe Deklarierungsmängel wie das Fehlen des Herstellers/Importeurs auf dem Gerät. Das nur als ein Beispiel, was da alles an Fehlern passiert.
  • Geringere Akkukapazität als angegeben.
  • Unsichere Geräte wegen nicht richtig isolierter Kabel innen.

All das sind Punkte, die mir bei am Markt befindlichen Produkten aufgefallen sind und bei denen die Rechtslage sehr klar ist.

Fazit:

Das Ganze ist nur ein Zwischenstand. Ich bin mir sehr sicher, dass es weiter durch die Instanzen gehen wird. Wir werden wohl auch danach das Hauptsacheverfahren noch erleben dürfen. Außer die Politik verbietet den Einwegmüll davor. Dann hat sich das Thema eigentlich erledigt, aber selbst in seinem solchen Fall könnte das weiter vor Gericht aktiv bleiben zwecks einer finalen Rechtsprechung.

Dass 3 der 5 Punkte abgelehnt wurden, verwundert mich gar nicht.

Ich bin gar nicht glücklich, dass es am Ende um „kindersicher“ geht, aber es war leider zu erwarten.

Wir reden hier, egal wie man dazu steht von einem Produkt, das ein Kleinkind auspacken und nutzen kann und das noch dazu über keinerlei Möglichkeit verfügt, es auszuschalten. Das als „kindersicher“ anzusehen erfordert schon viel Wohlwollen.

Es wäre mir viel lieber gewesen, wenn man sich auf andere Punkte konzentriert hätte.

Ich bin mal gespannt, wie die nächsten Instanzen das sehen und was am Ende rauskommt.