Werbung 2019 oder wen interessiert schon das Gesetz?

Wir haben aktuell Dezember 2019. Die TPD2 wurde schon vor knapp fünfeinhalb Jahren verabschiedet. Sie ist seit 2016 durch ihre jeweils lokalen Umsetzungen in den verschiedenen EU Ländern in Kraft. Ein oft (und unserer Meinung nach zu Recht!) kritisierter Teil ist das sehr weitreichende Verbot der Werbung für eZigaretten. Bis auf wenige Formen wie Plakat/Aussenwerbung, die primär den großen Anbietern offen stehen (aus Kostengründen), ist das meiste andere nicht erlaubt.  Mit einigen schon in Umsetzung befindlichen Spezifizierungen wird sich das in naher Zukunft noch merklich verschärfen. Der neue Medienstaatsvertrag ist wohl das, was uns da zuerst hart treffen wird. Aber darüber hinaus sah es zumindest in Deutschland eine zeitlang danach aus, als ob die Vernunft siegt und uns die Politik von weiteren Verschärfungen ausnehmen wollte.(1) Leider haben sich Lobbygruppen durchgesetzt, und auch wir werden ins Werbeverbot komplett integriert.

Wir entscheiden das nicht – leider?

Denn ginge es nach uns, gäbe es kein pauschales Werbeverbot für Dampfartikel.  Wir würden die Hersteller selbst werben und informieren lassen. Solange das offen als Werbung deklariert wird und nicht unter dem Deckmantel eines (bezahlten?) Reviews für den Endkunden nicht direkt ersichtliche Werbeaussagen enthält, ist das absolut ok.  Aber so ist es leider nicht.

Die Basics

In Deutschland ist für die Regelung der Werbung für eZigaretten primär das TabakerzG zuständig(2). Hinzu kommen Teile des UWG, der Rundfunk- und Medienstaatsvertrag und je nach Werbeform weitere Gesetze zur Abrundung.

In den anderen EU Staaten gibt es passende Gegenstücke; grossteilig ist der Inhalt recht vergleichbar mit der Ausnahme der Aussenwerbung.

Der Stein des Anstoßes

Was denkt sich also ein Anbieter aus der EU dabei, wenn er  im Oktober 2019 auf YT Werbevideos zu einem regulierten Produkt veröffentlicht? Das stellt er dann auch noch selbst ein, anstatt es von einem „neutralen Reviewer“ besprechen zu lassen?

Immer wieder erscheinen auch genau zeitgleich, aber Wochen vor Marktstart, Reviews  anderer Influencer auf YT und anderen Plattformen. Natürlich wissen wir alle, dass es eine Deadline für die Veröffentlichung gab. Trotzdem ist die Nähe zur “Werbung” noch deutlicher, wenn man das als Hersteller so steuert.

Der Fall eines anderen Anbieters, der Aromen (die nicht „ab 18“ sind und auch ohne Altersprüfung verkauft werden) im Bundle mit der Gewinnchance auf einen regulierten Artikel kombiniert, fällt genauso in Bereich des sehr zweifelhaften Marketings.

Die Absicht

Nein es geht hier nicht darum, spezielle Anbieter an den Pranger zu stellen, auch wenn das sicher nicht ganz unberechtigt wäre. Deswegen nennen wir hierzu auch keine Namen und setzen keine Links. Vermutlich wissen die meisten Leser, um wen es geht –  vielleicht kümmert sich mal ein Verband darum, bevor es der Staat tut und wir wieder eine Contra-Dampf-Schlagzeile haben.

Für uns ist das Hauptproblem nicht, dass ein Produkt beworben wird, sondern dass grosse Anbieter offen illegal agieren, teils schon sehr lange. So ein Verhalten wird uns allen als Dampfer auf Dauer noch weh tun, denn es zeigt zumindest Teilen der Politik, wie genau es manche Anbieter mit den Gesetzen nehmen. Wenn man bei dem einen Punkt das Gesetz nach eigenem Gutdünken auslegt, ist der Gedanke naheliegend, dass man es bei anderen Punkten ebenso macht, oder? So falsch ist der Eindruck ja auch nicht… Natürlich wissen wir, wie der Markt aussieht und wie schwer es ist, legal Produkte zu bewerben. Trotzdem ist die derzeitige Handhabung verbesserungsbedürftig.

Bei Produkten aus Fernost wird es häufig ebenso gehalten, aber diese unterliegen der dortigen Rechtssprechung. Deren Marketing und Vertriebstrategien wurden und werden auch immer wieder kritisiert. Genau deswegen sollten es die Händler und Hersteller aus Europa besser machen!

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(1) HTTPS://WWW.EGARAGE.DE/EINIGUNG-BEIM-TABAKWERBEVERBOT-ODER/

(2) HTTPS://WWW.GESETZE-IM-INTERNET.DE/TABAKERZG/