Neuseelands Neuregelung zum Dampfen

Quelle: nzherald.co.nz und das Gesetz. Das Ganze ist ein Update zu meinem Artikel aus Juni 2023. Alles was nichts mit Dampfen zu tun hat lasse ich aussen vor!

Grundlegender Starttermin ist jetzt der 21.9.2023.

Regeln

  • max 20mg/ml in „single use“ Geräten. Das gilt auch für prefilled Pods.
  • max 28,5mg/ml in Liquids zum selber füllen. Und das auch nur bei „Nicsalts“. Im Behälter dürfen maximal 1800 mg Nikotin sein.
  • Keine Geräte mehr mit fest verbauten Akkus. Das wird in der Praxis viele Geräte vom Markt nehmen.
  • Kindersicherung wie ein 5 Click oder ähnliches ist Pflicht.
  • Nur noch generische Namen als Geschmacksangabe. Wie z.b. Beeren oder Kuchen anstelle von „strawberry jelly donut“ und Ähnlichem.
  • Keine NEUEN Vapeshops im Umkreis von 300m um Schulen und Marae. Bestand darf bleiben.
  • Supermärkte und co werden auf die Geschmacksrichtungen Minze, Menthol und Tabak beschränkt.
  • Keine Cartoons oder Spielzeuge dürfen auf/durch das Gerät, Packung oder Label abgebildet werden.

Übergang

Dazu gibt es bestimmte Übergangsregelungen für bereits am Markt befindliche Produkte.

Neuanmeldungen bis zu 21.10.23 können noch unter den alten Regeln getätigt werden.

Einwegprodukte, die die neuen Regeln nicht einhalten, dürfen bis zum 21.12.23 am Markt bleiben. Bei Mehrwegprodukten und den meisten anderen Regeln gilt eine Frist bis zu 21.03.2024.

Fazit:

Einweg ist de facto raus. Closed Pods werden strenger reguliert wie offene Systeme. Akkus müssen entnehmbar sein. Auch bei Podsystemen. Und zwar ohne Lötkolben! Aromen selber geht man nicht an, aber sehr wohl die Abbildung und Beschreibungen.

Euch allen einen schönen Tag