https://assets.publishing.service.gov.uk/media/65eed42d62ff48488387b24e/single-use-vapes-SI.pdf
Hier regelt man jetzt recht genau, was unter Einweg verstanden wird und geht auch etwas über das hinaus, was wohl viele erwartet hatten, um Schlupflöcher gar nicht aufkommen zu lassen.
Startdatum ist der 01.04.2025
Was reguliert man?
Bereits bei der Definition von „Vape“ merkt man den Versuch, alles zu erfassen, was nicht ausdrücklich Tabak ist. Mit der Definition erfasst man de facto alles incl. Sprays und co. Ich vermute mal, das man hier etwas ZU streng reguliert hat und auch solche Produkte da reinfallen würden 🙂
Es gibt aber wie erwartet eine Ausnahme für zugelassene Medizinprodukte.
Was stuft man als „Einweg“ jetzt genau ein?
Damit werden auch Geräte erfasst, die sowohl nachfüllbar als auch nachladbar sind, aber einen fest verbauten und nicht tauschbaren Coil haben. Ergo fallen da auch „Podsysteme“ wie die Endura S1 oder eine TNG rein.
Erlaubt bleiben alle Systeme, die nachfüllbar sind und nachladbar sind und entweder einen nachfüllbaren und tauschbaren oder mit einer neuen Coil versehbaren oder vorgefüllten Tank nutzen.
Folgen:
Man geht dort davon aus, dass dieses Einwegverbot Kosten für den Handel in Höhe von 810 Mio Pfund pro Jahr verursachen wird. Wohlgemerkt ist das nicht der Umsatz mit Einwegmüll, sondern nur die Mindereinnahmen, wenn die Kunden zwar weiter dampfen, aber anstelle von Einweg jetzt nachfüllbare Systeme nutzen werden!