Quicky zur Schweiz – Steuer und erste Einwegverbote

Erster Kanton verbietet Einwegs

Und zu Steuer:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-102228.html

20 Rappen pro ML … also 2 Franken pro 10ml Liquidflasche. Aber nur für nikotinhaltige Produkte.

Bei Einwegs fallen 1 Franken pro ml an, also das fünffache. Eine Typische 2ml Einweg (auch dort das legale Limit) wird also mit 2 Franken besteuert.

Das Ganze gilt ab 1.10.2024.